Axe Fx II Ebay ersteigert. Lohnt Reparatur?

Dessertcreme13

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Ahoi Leute!

Ich habe Dienstag bei Ebay einen Axe Fx II Mark II für 1015€ geschossen. Just nach Auktionsende möchte der Verkäufer den Kauf abbrechen, ich natürlich stutzig und frage weshalb. Er meinte, dass das Gerät nicht mehr startet obwohl in der Beschreibung stand "...fast unbenutztes Fractal Audio... .Keine Gebrausspuren, einwandfreie Funktion." Was meint ihr? Für mich klingt das wie eine Ausrede weil der Preis doch mehr als niedrig ist.
Und jetzt die richtige Frage lohnt eine Reparatur, wird die Reparatur teuer? Weil in der Beschreibung stand nichts von Garantie oder wie alt das Ding schon sei. Der Service soll ja famos sein hab ich hier im Forum gelesen. Lieber auf ein neues probieren?


Beste Grüße, Tom
 

Andy

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Meine persönliche Meinung:

Deine Befürchtung kann schon richtig sein, dass einfach der erzielte Preis den Verkäufer ggf. nicht zufriedenstellt. Auf der anderen Seite kommt es schon auch vor, dass ein Axe mal den Geist aufgibt. Die neueste Variante ist das Mk2 nun ja auch nicht. Nach dem MK2 kam ja dann das XL und dann das XL+.

Woran es liegt, dass das Axe nicht mehr bootet (wenn dem so ist) kann man nicht aus der Ferne diagnostizieren. Das kann von einem zerschossenen Bootloader (eher günstig) oder einem gescheiterten Update über diverse Hardwareprobleme alles mögliche sein. Also von günstig bis teuer.

Der Service von g66 ist vorbildlich. Ich bin mir aber nicht sicher, in wie weit der sich "vererbt". Wenn das Gerät nicht über g66 erworben wurde, sieht die Sache sicherlich noch mal ganz anders aus. Sprich, bei einem Importgerät wird g66 die Reparaturen sicherlich anders regeln und sich komplett bezahlen lassen. Verständlicheweise.

Schwierige Entscheidung. Wenn du ihm misstraust kannst ja mal anfragen, ob er den gescheiterten Bootvorgang mit ner Kamera aufnehmen kann.


 

Dessertcreme13

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Hi Andy,

Dank dir erstmal fürs Antworten. Die Idee mit dem Video hatte ich auch schon aber seit dieser Nachricht (Mittwoch) kam leider keine Antwort mehr von dem werten Herrn.
Ich wäre natürlich auch bereit die Reparaturkosten zu zahlen nur wenn das ganze zu teuer wird sprich zwischen 500-700€, dann hätte ich mir den Ärger gleich ersparen können und mich nach einem anderen Gerät umschauen können.

Was würdet ihr tun? Risiko eingehen und hoffen, dass das Teil funktioniert oder nur leicht Defekt ist oder lieber auf den ganzen Trouble verzichten und sich nach einem "neuen" gebrauchten umschauen.
 

Solyth

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Was würdet ihr tun? Risiko eingehen und hoffen, dass das Teil funktioniert oder nur leicht Defekt ist oder lieber auf den ganzen Trouble verzichten und sich nach einem "neuen" gebrauchten umschauen.
Aus meiner Sicht auf jeden Fall Letzteres!
Die ganze Angelegenheit macht einen "seltsamen" Eindruck-solche Geschäfte mache ich nicht gern.:smokin:

 

Andy

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Ich würd keine 1000 Euro für ein Gerät ausgeben von dem ich keine weiteren Infos habe. Ausser, dass es scheinbar defekt ist. Zudem kann das MK2 mittlerweile 5 Jahre als sein. g66 hat sich wohl mit Ersatzteilen eingedeckt um auch die älteren Geräte reparieren zu können. FAS selbst macht das wohl eher nicht. So zumindest mal gelesen. Sicher weiß ich das natürlich auch nicht.

Wobei das alles hypothetisch ist, solang sich der Verkäufer nicht mehr meldet. Mittwoch ist jetzt noch nicht lang her, insofern würd ich da nicht zwangsläufig drauf schließen, dass der Verkäufer nicht vertrauenswürdig ist. Vertrauensbildend ist die Aktion in Summe aber auch nicht.

Ich persönlich würd es lassen und mal kucken, ob er sich meldet.
 
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axifist

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Also meine Vermutung ist tatsächlich, dass sich der Verkäufer verzettelt hat und mehr für die Kiste haben will. Sie ist eigentlich, seien wir mal ehrlich, auch mehr wert! Mir würde dieser Preis als Verkäufer auch extrem weh tun.
Aber ein Restrisiko bleibt da immer... Bietet eBay da irgendwas an, dass sie den Verkäufer zwingen können? Wie verbindlich ist das denn? Im Prinzip könntest du vielleicht auch fordern, dass er das Axe an G66 schickt, reparieren lässt und du es dann dennoch bekommst. Kannst ja noch paar Euro drauf legen für den Aufwand, den er mit dem Verschicken hat.
 

Dessertcreme13

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Also mit dem Preis hatte ich wirklich Glück, aber das war auch zum Teil Schuld des Verkäufers. Dienstag Mittag lässt man ja eigentlich keine Auktion enden und in der falschen Kategorie wars auch noch eingeordnet.

Bietet eBay da irgendwas an, dass sie den Verkäufer zwingen können? Wie verbindlich ist das denn? Im Prinzip könntest du vielleicht auch fordern, dass er das Axe an G66 schickt, reparieren lässt und du es dann dennoch bekommst. Kannst ja noch paar Euro drauf legen für den Aufwand, den er mit dem Verschicken hat.
Ebay hat in der Tat Käuferschutz, hab mich da schon bisschen schlau gemacht. Es ist sobald man ein Gebot abgibt ein Kaufvertrag zu standen gekommen, der unabhängig davon ob der Verkäufer den Kauf abbricht bestehen bleibt. Aber auf Reparatur seinerseits kann ich nicht hoffen, wär auch nicht fair denke ich.


Ich werde jetzt einfach mal bis Anfang nächster Woche warten und schauen ob er noch Stellung dazu nimmt.
Und recht herzlichen Dank für eure Meinungen zu dem Thema :)

 

Hubi72

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ich würd auch den offiziellen Weg gehen - du hast ein Gerät erworben mit der Beschreibung "Funktion einwandfrei" - mit der Ersteigerung hat er mit Dir einen Vertrag geschlossen. Du hast also Recht auf einwandfreie Ware - allerdigns ohne Garantie bei Privatweg.

Also - entweder er läßt reparieren oder Kauf ungültig.

 

axifist

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Jupp, von unfair usw. würde ich hier echt nicht sprechen! Da bist du viel zu nett ;)
 

Andy

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Das mit dem Ebay-Gekaufe ist oft gar nicht so einfach. Mach ich mittlerweile gar nicht mehr so oft und gern. Ausser, diejenigen haben wirklich viele positive Bewertungen. Dann sind es aber auch schon fast Händler oder "Hobby"-Händler :)

Einige Verkäufer sind wirklich extreme Amateure, denen man im normalen Leben kein Butterbrot abaufen würde. Machen dann nen Rückzieher, wie vielleicht in deine Fall, weil sie einen Fehler bei der Auktion gemacht haben und feststellen "oh je, ich wollt ja das Doppelte" usw. oder geben völlig absurde Beschreibungen ab, auch weil ihnen jeglicher technischer Sachverstand fehlt.
 

Hanne

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Patrick's Aussage (solyth) verwundert mich ein wenig. Ich glaube, sie wurde vom "gesunden Menschenverstand" abgeleitet.

Rechtlich - und da ist halt der Patrick der Profi - ist es meiner Meinung nach so, dass Du ein Gerät rechtssicher erworben hast und zwar mit den beschriebenen Eigenschaften. Sollte er ein funktionierendes Gerät angeboten haben, muss er Dir ein funktionierendes Gerät liefern. Das hat erst mal nichts mit der Gewährleistung zu tun. Die kann er (so es in der Beschreibung vermerkt wurde) als Privatverkäufer ausschließen, jedoch erst ab der Lieferung. Das Risiko der Lieferung selbst trägt übrigens der Käufer. Da der Verkäufer allerdings bereits vor Lieferung anmerkte, dass das Gerät defekt ist, kann der Schaden nicht erst bei Lieferung eingetreten sein.

Lange Rede kurzer Sinn: Der Verkäufer ist verpflichtet, Dir Besitz an dem Gerät mit den beschriebenen Eigenschaften zu verschaffen.

... aber ob Du das auch durchsetzen möchtest? ... da kommt dann wieder der gesunde Menschenverstand zum Tragen.
 

papasoeren

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... und erst mal ist er auch verpflichtet, das erworbene Gerät zu bezahlen und abzunehmen. Dass sich nach Abschluss des Kaufs neue Umstände ergeben haben, ist unabhängig davon zu bewerten, oder?
 

Solyth

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Patrick's Aussage (solyth) verwundert mich ein wenig. Ich glaube, sie wurde vom "gesunden Menschenverstand" abgeleitet........
Lange Rede kurzer Sinn: Der Verkäufer ist verpflichtet, Dir Besitz an dem Gerät mit den beschriebenen Eigenschaften zu verschaffen.

... aber ob Du das auch durchsetzen möchtest? ... da kommt dann wieder der gesunde Menschenverstand zum Tragen.
Lass es mich so formulieren mein Lieber,
ich hasse es, mit Arschlöchern zu tun zu haben und mich mit ihnen auseinandersetzen zu müssen.
Das mit dem Durchsetzen ist immer mit Aufwand, Ärger und ggf Kompromissen behaftet, denen ich mich nicht aussetzen möchte.
Deshalb vermeide ich Geshäfte mit Arschlöchern:smokin:

:bounce:wer von Euch ist eigentlich der Verkäufer?????:bounce:

 

Hanne

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Lass es mich so formulieren mein Lieber,
ich hasse es, mit Arschlöchern zu tun zu haben und mich mit ihnen auseinandersetzen zu müssen.
Das mit dem Durchsetzen ist immer mit Aufwand, Ärger und ggf Kompromissen behaftet, denen ich mich nicht aussetzen möchte.
Deshalb vermeide ich Geshäfte mit Arschlöchern:smokin:
Das kann ich absolut nachvollziehen - genau das habe ich mit "gesundem Menschenverstand" gemeint.

Da letztlich jeder Betroffene betreffs weiterer Vorgehensweise selbst entscheiden muss, hatte ich versucht, den rechtichen Aspekt (wohlgemerkt als Hobbyjurist :devilish:, ich glaube, Profis dürfen laut Honorarordnung keine kostenlose Rechtberatung abliefern???) als weitere Entscheidungshilfe zu beleuchten.

 

Solyth

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Juristisch würde ich nur anmerken:
Beschriebene Eigenschaft der Sache vs Ausschluss jeglicher Gewährleistung.......
Und schon ist man im Sumpf der Beweisfragen. Hat man aber gezahlt, ist das Geld erstmal weg.......:smokin:
 
M

mrgodin

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Ich möchte Hanne beipflichten.
Der Vertrag kam unter der Bedingung zustande, dass der Käufer in gutem Glauben an ein einwandfrei funktionierendes Gerät
und die im Angebot zugesicherten Eigenschaften sein Gebot abgegeben hat.
Nach Ende der Versteigerung, als der Vertrag also bereits rechtsgültig war, kam die Information der Fehlfunktion.

Nach meiner Auffassung ist der Verkäufer zur Lieferung einer Ware verpflichtet, die alle Eigenschaften des Angebots inklusive
einwandfreier Funktion (natürlich exklusive der Option, dass das Gerät ggf. 1 Woche nach Erwerb seinen Geist aufgibt) aufweist.
Garantie ist in diesem Falle ja wohl ausgeschlossen.
Zumindest hat der Verkäufer ja wohl keine Garantieversprechen abgegeben, wenn ich das recht verstehe.
Zur Gewährleistung (gesetzliche Mängelansprüche) ist er allerdings verpflichtet.

Aber die möglicherweise erforderliche Instandsetzung zur Erfüllung der zugesicherten Eigenschaften geht auf seine Kappe
und wird ihm nach meiner Auffassung auch von einem Gericht zugemutet werden.

Mit einer Weigerung zur Vertragserfüllung würde er also einseitig und vorsätzlich eine Störung des Kaufvertrags herbeiführen.
Ausserdem würde er gegen die eBay-Regularien verstoßen und wohl dauerhaft von weiteren Aktivitäten ausgeschlossen.

Bei dem Preis und einer vorhandenen Rechtschutzversicherung würde ich den Aufwand wahrscheinlich in Kauf nehmen.
Den Rest regelt ohnehin mein Anwalt.
Und ein MKII für nen Tausender ...
Wenn ich mir die normalen Gebrauchtpreise ansehe und definitiv kein Geld für ein XL ausgeben möchte ...

Aber entscheiden muss natürlich jeder selbst, ob er dazu bereit ist.
Das meiste der Angelegenheit läuft doch eh im HIntergrund, ohne dass man sich selbst Kopfschmerzen machen muss.
Und zur Abnahme bin ich erst dann verpflichtet, wenn der Verkäufer mir zusichert, mir ein einwandfreies (dem Angebot entsprechenden)
Gerät zu liefern.
Wenn ich im Vorfeld informiert werde, dass das Gerät defekt ist, und der Verkäufer mir das Gerät trotzdem defekt schickt,
ist das sein eigenes Risiko.
Da würde ich auch eine Klage seinerseits auf Bezahlung in Kauf nehmen.
Sein eigener Anwalt würde ihm mit Sicherheit eher davon abraten, denke ich.
 
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Andy

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Ich für meinen Geschmack hab viel zu viel Ärger in der Arbeit und auch sonst, als dass ich mir mit so einer Kiste bzw. mit einem solchen Verkäufer noch mehr aufhalsen würde und stimme Solyth/Patrick 100% zu. Einfach vergessen. :)
 
M

mrgodin

Guest
Das sehe ich eher pragmatisch.
Ärger ist, wenn mir durch "Friederike" das Auto geshreddert wird, das Dach wegfliegt, ich keinen Job mehr habe, oder meine Oma stirbt.

Das eBay-Problem würde ich nicht als Ärger bezeichnen, sondern als Chance.

eBay aktuell:
2x AxeFx II MKII 1.800,- bis 1.899,- €(eines ist allerdings kein MKII, dafür eines, das nicht als MKII ausgewiesen wird ;-)
1x MKI 1.690,- €

Ich würde dem Herrn eine freundliche und sachliche E-Mail schreiben;
Darin würde ich ihm die Rechtslage unser beider Personen erläutern und dass wir dadurch vertraglich aneinander gebunden und
zur Erfüllung verpflichtet sind.
Ich würde ihm ausserdem mein Verständnis dafür mitteilen, dass man bei der Versteigerung von wertigen Sachen ohne Angabe eines Mindestgebotes
unter Umständen teures Lehrgeld bezahlen muss und dies besser unter dem Punkt "Lebenserfahrung" verbuchen sollte.
Als vorletztes würde ich ihn einfach in Anbetracht dieser Sachlage bitten, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Als letztes würde ich ihm 5 Werktage Zeit geben, mir seine Entscheidung mittzuteilen und ihn darauf hinweisen, dass ich danach ohne weitere Ankündigung
über meinen Anwalt eine Vertragserfüllungsklage anstrengen werde.

Wenn sich dann nichts bewegt, würde ich genau das tun, was ich angekündigt habe.
Danach beschäftigen sich erstmal andere Leute mit dem Problem; Ich habe also nicht wirklich Ärger oder Ungemach;
Wodurch?

Und wenn ich ungeduldig bin:
In der Zwischenzeit schieße ich mir auf eBay eines der Geräte, von denen ich oben einige aufgeführt habe.
Der Durchschnittspreis für gebrauchte MKII scheint ja irgendwo in dem Bereich zu liegen.
Dann habe ich auf jeden Fall erstmal (Spiel)Spaß ;-)

Ich tippe mal darauf, dass in der Mehrzahl der Fälle die Verkäufer nach meiner ersten Mail erkennen, dass der Weg, den sie da beschreiten,
ein steiniger werden wird; und liefern.
Dann kann ich mir das zweite Gerät ggf. sparen.
Liefert er nicht, ist zumindest die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auf dem Rechtsweg die Lieferung eines intakten Geräts doch noch zustande kommt.
Dann ersteigere ich doch ein weiteres.

Ja, aber dann haste doch 2 Geräte?
Richtig.
Das aktuell diskutierte wird ausgepackt, gecheckt, wieder in die Verpackung verbracht und bei eBay mit einem Mindestgebot von 1.600,- € eingestellt.
Oder hier im Forum angeboten, wenn es TipTop in Schuss ist.
Über den Preis kann niemand meckern.
Alles, was ich über die 1.050,- € hinaus mit dem Gerät erziele, kann ich als Rabatt von dem zweiten ersteigerten Gerät abziehen.
Dann habe ich mit dem zweiten Gerät immer noch einen guten Deal gemacht.

Ist das Arbeit oder Aufwand?
Nein;
Das macht den Unterschied zwischen Menschen, die das Geld, was auf der Straße liegt, immer liegen lassen und denen,
die es zumindest gelegentlich aufheben, bevor es ein anderer tut.

Das ist meine, zugegebenermaßen persönliche, Sicht auf solche Sachen.

Ansonsten teile ich nicht zwingend die Ansicht, dass es sich bei dem Verkäufer um ein Arschloch oder dergleichen handeln muss.
Er wird aller Voraussicht nach genau das erlebt haben, was ja auch Andere schon vermutet haben.
Eine andere Option, wie ein Testballon, wieviel er erzielen könnte, wäre unsinnig.
Da muss er sich nur die aktuellen Preise ansehen.
Dann weiss er das.
Vielleicht ist aber auch genau das, was er beschrieben hat, passiert ...
Weiss das hier einer zuverlässig?
Kennt jemand diesen Verkäufer persönlich und kann das beurteilen?
Wohl eher nicht!
Gibt es hier stattdessen jemanden, der noch nie bei einem wie auch immer gearteten Vorgang im Internet Fehler gemacht hat?
Bitte melden!
Auch das ziehe ich sehr in Zweifel.

Wären diejenigen, die selbst schon einmal "einen Bock geschossen" (Umschreibung für Fehler machen) haben, damit einverstanden,
dass sie zukünftig hier als Arschloch bezeichnet werden? ;-)
Ach, nicht?
Tja, ....

Hätten wir das auch mal geklärt.
Ich weiss, finden jetzt nicht alle schön.
Aber Wahrheit tut manchmal weh ...
 
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papasoeren

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Ich frag mich gerade, ob der Verkäufer Mitglied des Forums ist und hier mitliest?
 

Friedlieb

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Ich bin es nicht, aber ich würde gern mal eine weitere Sichtweise präsentieren. Wir vertreten ja im Moment alle die Position des verarschten Käufers, der um sein Schnäppchen betrogen wurde. Aber mal Hand aufs Herz: was würdest Du denn tun, wenn Du in der gleichen Situation wärst? Okay, Du hast den Fehler gemacht, wolltest Gebühren sparen, hast keinen Reserve-Preis angegeben und hast auch den Startpreis nicht hoch genug angesetzt. Da könnte man schon mal auf die Idee der einen oder anderen Notbremse kommen, um das Teil nicht weit unter Preis abgeben zu müssen. Es gibt viele Leute, die dann einen Freund um ein ausreichend hohes Gebot bitten, oder halt die Auktion abbrechen. Nicht fein, aber nachvollziehbar. Ich mache sowas nicht und empfehle es auch nicht, dafür gibt es ja den Startpreis und den Mindestpreis. Aber ein Verbrecher ist der Verkäufer dadurch in meinen Augen jedenfalls nicht.

Eine Strategie könnte demnach sein, sich zu überlegen, was ein fairer Preis wäre, den man bereit ist zu zahlen, und genau das dem Verkäufer anzubieten. Nur mal so ins Blaue gedacht.
 
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