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michl_666

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j.p.

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Hallo Andy, bei Angabe der Quelle wäre Rechnungsbetrag "nur" 312,00€ s.Rechnung.

Sollte es hier im Forum keinen Experten geben der hier fundiert helfen kann, wäre die Verbraucherzentrale mglw.
eine preiswerter Weg um Klarheit zu schaffen.

Wenn nichts hilft, schließe ich mich Vorschlag von Marcor66 an.
 
M

mrgodin

Guest
Hallo Markus;

wie versprochen, hier noch ein paar Gedanken/Infos zum Thema.

Betroffenes Bild:
http://teutopressgate.picturemaxx.com/index.php
Suchmaskenbegriff > Harald Juhnke 00521592

Was fällt auf:
- RE hat inhaltliche Fehler > Domainname & Bildgeber wurden falsch geschrieben / Es gibt übrigens eine aktive axafx.com Domain!
- Die Nutzungsart ist falsch beschrieben > online.shop

Wichtige Fragen:
- in welchem Thread soll das Bild verwendet worden sein?
- Infos zu anderen Fällen:
http://www.letzte-version.de/forum/showthread.php?t=7580
http://www.piag.de/index.php?id=223&tx_ttnews[tt_news]=4243&cHash=3ad31b3da8dc5be575fb0c3e38463e75
- Handelt es sich um eine FakeRE? Die Bilddaten zumindest sind online bei teutopress für jeden zugänglich

Tipps/Vorgehensweise:
- Keine Zeit verlieren; Man sollte generell reagieren; Ggf. zunächst mit einem Widerspruch aufgrund zu klärender Betreiberhaftung
- 1. Anwalt aufsuchen & 2. Verbraucherzentrale aufsuchen, um ggf. Trittbrettfahrer von teutopress abzuklären
- Keine überstürzte Vorabzahlung leisten; keine Unterschriftsleistungen (Unterlassungserklärungen etc.) vor Absprache mit einem Anwalt
zur Ermittlung eines bestehenden Anspruchs
- TMG/TDG (Telemediengesetz, Teledienstgesetz) und Betreiberhaftung für Foren etc. berücksichtigen;
Da entfällt ggf. Deine persönliche Haftung (gesetzlich festgeschrieben oder aufgrund von Grundsatzurteilen)
- Dies gilt für alle User:
Es könnte nicht schaden, eingebettete Videos & Bilder ab sofort hinsichtlich Urheberrecht genau zu prüfen u. ggf. lieber nicht zu posten.
Hinweis: http://www.dr-bahr.com/news/internetforum-betreiber-haftet-nicht-fuer-urheberrechtsverletzende-links.html
Gleiches gilt ggf. für urheberrechtlich geschützte Avatare!

Ich denke, das wäre mal erst das Wichtigste.
Hatte Dir ja noch ne PN geschickt.

Bis später und LG
Mike
 

papasoeren

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Ich sehe das so, Markus. Stelle diesen Betrag dem User in Rechnung, der das verursacht hat. Jeder sollte sich hier für seine Posts verantwortlich fühlen. Und derjenige, der Harald gepostet hat, weiß, dass er es war und dass er dich jetzt in Schwierigkeiten bringt. Wir alle wissen, dass das Thema Copyright heikel ist und sollten sensibel damit umgehen. Ein Hinweis in den Forenregeln muss dann natürlich auch her.
 
M

mrgodin

Guest
Hallo Markus;

wie versprochen, hier noch ein paar Gedanken/Infos zum Thema.

Betroffenes Bild:
http://teutopressgate.picturemaxx.com/index.php
Suchmaskenbegriff > Harald Juhnke 00521592

Was fällt auf:
- RE hat inhaltliche Fehler > Domainname & Bildgeber wurden falsch geschrieben / Es gibt übrigens eine aktive axafx.com Domain!
- Die Nutzungsart ist falsch beschrieben > online.shop

Wichtige Fragen:
- in welchem Thread soll das Bild verwendet worden sein?
- Infos zu anderen Fällen:
http://www.letzte-version.de/forum/showthread.php?t=7580
http://www.piag.de/index.php?id=223&tx_ttnews[tt_news]=4243&cHash=3ad31b3da8dc5be575fb0c3e38463e75
- Handelt es sich um eine FakeRE? Die Bilddaten zumindest sind online bei teutopress für jeden zugänglich

Tipps/Vorgehensweise:
- Keine Zeit verlieren; Man sollte generell reagieren; Ggf. zunächst mit einem Widerspruch aufgrund zu klärender Betreiberhaftung
- 1. Anwalt aufsuchen & 2. Verbraucherzentrale aufsuchen, um ggf. Trittbrettfahrer von teutopress abzuklären
- Keine überstürzte Vorabzahlung leisten; keine Unterschriftsleistungen (Unterlassungserklärungen etc.) vor Absprache mit einem Anwalt
zur Ermittlung eines bestehenden Anspruchs
- TMG/TDG (Telemediengesetz, Teledienstgesetz) und Betreiberhaftung für Foren etc. berücksichtigen;
Da entfällt ggf. Deine persönliche Haftung (gesetzlich festgeschrieben oder aufgrund von Grundsatzurteilen)
- Dies gilt für alle User:
Es könnte nicht schaden, eingebettete Videos & Bilder ab sofort hinsichtlich Urheberrecht genau zu prüfen u. ggf. lieber nicht zu posten.
Hinweis: http://www.dr-bahr.com/news/internetforum-betreiber-haftet-nicht-fuer-urheberrechtsverletzende-links.html
Gleiches gilt ggf. für urheberrechtlich geschützte Avatare!

Ich denke, das wäre mal erst das Wichtigste.
Hatte Dir ja noch ne PN geschickt.

Bis später und LG
Mike
Hallo Markus;

Ich werde langsam alt, wie ich bemerke.

Gerade unter der Dusche fiel mir noch etwas wichtiges ein im Zusammenhang mit dem Hinweis "keine voreilige Bezahlung...".
Dem Hinweis liegt ein Sachverhalt zugrunde, die den Kaufmännern unter uns ebenfalls bekannt sein sollte.
Ich habe das jedenfalls "damals" in diesem Zusammenhang gelernt und in den letzten Jahren immer mal wieder
berücksichtigen müssen bei Betriebskostenstreitigkeiten oder der Betreuung meiner Mutter.

Stichwort "Konkludentes Handeln".
Der Begriff entstammt dem Vertragsrecht und besagt, dass man abseits der schriftlichen oder mündlichen Abgabe einer Willenserklärung,
sein Einverständnis zum Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts/Vertrags auch durch schlüssiges Handeln abgeben kann.

Dieser Umstand ist zBsp. dann erfüllt, wenn man eine Rechnung kommentarlos bezahlt.
Damit handelt man konkludent und erkennt die Rechtsgültigkeit einer Forderung aus dieser Rechnung an.
Gleichzeitg verbaut man sich damit jegliche Möglichkeit, der Rechnung zu widersprechen und auf diesen Umstand
hin erfolgreich zu klagen.

2 mir bekannte Ausnahmen gibt es in dem Prozedere:

1. Sittenwidrige Grundlagen oder Bestandteile einer Rechnung sind qua Gesetz unwirksam und begründen somit auch
keinen Anspruch.
2. Enthält zBsp. eine Überweisung einen Vermerk der Art "Zahlung unter Vorbehalt" oder "... vorbehaltlich einer Klärung des Anspruchs",
erkennt man die Rechtmäßigkeit der Rechnung NICHT an und hält sich alle Optionen offen.

Zum obigen Punkt "RE hat inhaltliche Fehler" ist ggf. die Grundlage für eine Unwirksamkeit der Rechnung gegeben.
Eine Rechnung ist nur dann wirksam, wenn sie inhaltlich und formal korrekt und den rechtlichen Anforderungen
an eine gültige Rechnung gerecht wird.


So, nun hammwers abber.

Bis unlängst!
Ich drück die Daumen!

Ach ja, ein Freund von mir ist Anwalt.
Wenn ich den mal die Tage zu fassen bekomme, was wegen seiner "Überlast" manchmal schwierig ist,
frage ich den auch nochmal, wie es so aussieht damit.

Mike
 
M

mrgodin

Guest
Ich sehe das so, Markus. Stelle diesen Betrag dem User in Rechnung, der das verursacht hat. Jeder sollte sich hier für seine Posts verantwortlich fühlen. Und derjenige, der Harald gepostet hat, weiß, dass er es war und dass er dich jetzt in Schwierigkeiten bringt. Wir alle wissen, dass das Thema Copyright heikel ist und sollten sensibel damit umgehen. Ein Hinweis in den Forenregeln muss dann natürlich auch her.
Hallo Papa ;-)

Markus selbst kann dem User gegenüber zunächst keine Ansprüche geltend machen.
Ich habe das gerade in meinem Post zum Thema konkludentes Handeln erläutert.
Wenn er bezahlt, erkennt er damit sein Verschulden an dem Urheberrechtsverstoß an.
Genau dann hat er eigentlich keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz gegenüber dem User.

Die Rechtslage bei diesem Thema liegt in der Mehrzahl der Fälle eher so, dass man dem Betreiber einer Plattform
solange kein Verschulden oder Mitverschulden anlasten kann, wie er von dem Rechtsverstoß keine Kenntnis hat.
Danach muss man ihm Gelegenheit geben, den Rechtsverstoß innerhalb einer angemessenen Frist unwirksam zu machen.

Ausnahmen bilden hier ggf. Plattformen, deren Ausrichtung von vorne herein darauf ausgerichtet sind,
Rechtsverstöße zu befördern, zu unterstützen oder in Aussicht zu stellen.
Hier kann man im rechtlichen Sinne eine erhöhte Aufmerksamkeit des Betreibers einfordern bzw. voraussetzen.
Rechte Webpages oder aber auch Youtube wären hier zu nennen.

Forderungen stellen kann derzeit nur teutopress.
Um die Forderung auf den User überzuleiten, wird es sehr wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass Markus dessen
identitätsrelevanten Daten an teutopress weitergeben muss.
Dann haben die die Möglichkeit, ihre Forderung beim Verursacher einzutreiben.

Ich denke, nur in dem Fall, da Markus seitens eines Gerichts dazu verdonnert wird, die Rechnung zu begleichen,
kann er ggf. seinerseits versuchen, auf dem Rechtsweg Schadenersatzansprüche gegen den User geltend zu machen.
Da entzieht es sich aber meiner Kenntnis, wie erfolgreich solch ein Ansinnen sein wird.
Können Anwälte auf jeden Fall besser einschätzen.

Viele Grüße
Michael
 

marcor66

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1.225
Hmm, wenn ich das so alles überfliege, frage ich mich, warum tut man sich das eigentlich an, ein Forum betreiben zu wollen.
Neben all dem persönlichen Scheiß, auch noch virtueller zeitfressender Scheiß....
:frusty:
 

Solyth

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Moinsen!
Bin gerade erst auf die Angelegenheit mit dem Schreiben aufmerksam geworden.
Mein dringender Rat: Sofort jede öffentliche Diskussion darüber einstellen!
Gut gemeint ist in solchen Dingen nicht immer auch gut gemacht.

Rest folgt über PN
 

axefx

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Axe-Fest 2019 Teilnehmer
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Hmm, wenn ich das so alles überfliege, frage ich mich, warum tut man sich das eigentlich an, ein Forum betreiben zu wollen.
:frusty:
Das Frage ich mich langsam auch ...

Erst Einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die sich jetzt zum "Thema" gemeldet haben (ob hier oder privat), ihre Perspektiven und eigenen Recherchen dbeigetragen haben. Ich habe selber gestern den ganzen Tag damit verbracht zu recherchieren und einiges zutage gefördert, gesichert und zusammengefasst. Ich will jetzt nicht im "laufenden Verfahren" dazu Stellung nehmen, um nicht unwissentlich Angriffsfläche für die gegnerische Seite zu geben.

Des Weiteren nehmt es mir nicht böse, aber ich habe jetzt alle Beiträge mal offline genommen (aber für mich noch zugänglich ... danke nochmal dafür!). Ich hoffe, ich komme da mit einem "blauen Auge" davon, aber ohne Rechtsanwalt wirds nach meinen Recherchen nix ... auserdem muss ich jetzt Sorge tragen, dass sowas in Zukunft nicht nochmal passiert ... sonst können wir den Laden hier wirklich dicht machen.
 
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