Hier mal was zum Schmökern:
COVID-Zertifikate (Genesenen- und Impfzertifikat)
Wie lange sind Genesenenzertifikate innerhalb von Deutschland gültig?
Die Gültigkeit innerhalb von Deutschland beträgt
3 Monate. Dieser Zeitraum steht im Einklang mit der EU-Verordnung 2021/953 über digitale COVID Zertifikate, nach der Genesenenzertifikate frühestens 11 Tage
bis höchstens 180 Tage nach dem Tag des ersten positiven Testergebnisses gültig sind.
Ändert die aktuelle Empfehlung der EU vom 25. Januar 2022 hieran etwas?
Nein. Die geänderte,
rechtlich nicht bindende EU-Ratsempfehlung 2020/1475 zitiert die Regelung der eben genannten EU-Verordnung 2021/953 über Digitale COVID Zertifikate und verweist
deklaratorisch ebenfalls auf die bis zu 180 Tage. Da eine Höchstgültigkeitsdauer von 90 Tagen dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, hat sich die Bundesregierung bei der EU für eine entsprechend kürzere Gültigkeitsdauer eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
Was gilt bei Einreisen von Genesenen nach Deutschland?
Auch im Kontext der Einreise gilt eine Gültigkeit des Genesenenzertifikates von 90 Tagen. Denn die EU hat einen Anerkennungsrahmen mit einer
Höchstgültigkeitsdauer von 180 Tagen vorgesehen. Deshalb kann der Genesenenstatus national auch kürzer festgelegt werden. Einreisende, deren bisheriger positiver PCR-Test mehr als 90 Tage zurückliegt, werden daher wie Ungeimpfte betrachtet. Die Bundesregierung hat hierüber die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten unterrichtet.
Welche Gültigkeitsdauer haben Impfnachweise innerhalb von Deutschland?
Die nach zweimaligem und erst recht nach dreimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU sowie Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU, die Genesenen nach einer Impfung ausgestellt werden, sind im Hinblick auf die
innerdeutsche Verwendung bisher unbefristet. Gleichwohl wirbt die Bundesregierung seit geraumer Zeit intensiv für eine Auffrischungsimpfung und befürwortet, dass die Bevölkerung sich boostern lässt, um in Zeiten der Omikron-Variante die Schutzwirkung einer Impfung zu erhalten und zu erhöhen.
Hat die EU die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten begrenzt?
Ja, durch die EU Verordnung 2021/2288 vom 21. Dezember 2021. Dort hat die EU-Kommission durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt
für das digitale Impfzertifikat der EU nach dem Abschluss der Grundimmunisierung eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt. Diese Dauer gilt aber
nur für grenzüberschreitende Reisen. Das digitale Impfzertifikat der EU erlangt wieder Gültigkeit, sobald eine Auffrischimpfung kodiert wird, unabhängig davon, in welchem Abstand zur Grundimmunisierung diese erfolgt. Für andere Impfnachweise wie das gelbe Impfheft der WHO und für die innerstaatliche Verwendung gelten diese EU-Vorgaben nicht.
Ab wann gilt beim Reisen die Befristung der EU auf 270 Tage?
Der delegierte Rechtsakt der Kommission gilt zum 1. Februar 2022. Ein digitales Impfzertifikat der EU, aus dem hervorgeht, dass das Datum der letzten Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung länger als 270 Tage zurückliegt, ist nicht mehr gültig. Beispiel: Die digitalen Impfzertifikate der EU, die als Angabe der letzten Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung den 6. Mai 2021 oder später enthalten,
laufen ohne zwischenzeitliche Auffrischimpfung ab dem 1. Februar 2022 sukzessive in den nächsten Wochen und Monaten aus. Die EU-Kommission hatte ihre diesbezügliche Entscheidung vom 21. Dezember 2021 verknüpft mit der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die Verfügbarkeit und den Zugang zu weiteren Impfungen sicherzustellen. Dem ist die Bundesregierung nachgekommen; sie unternimmt seit geraumer Zeit alle Anstrengungen, die Boosterquote weiter zu erhöhen.