Ich sehe das so, Markus. Stelle diesen Betrag dem User in Rechnung, der das verursacht hat. Jeder sollte sich hier für seine Posts verantwortlich fühlen. Und derjenige, der Harald gepostet hat, weiß, dass er es war und dass er dich jetzt in Schwierigkeiten bringt. Wir alle wissen, dass das Thema Copyright heikel ist und sollten sensibel damit umgehen. Ein Hinweis in den Forenregeln muss dann natürlich auch her.
Hallo Papa ;-)
Markus selbst kann dem User gegenüber zunächst keine Ansprüche geltend machen.
Ich habe das gerade in meinem Post zum Thema konkludentes Handeln erläutert.
Wenn er bezahlt, erkennt er damit sein Verschulden an dem Urheberrechtsverstoß an.
Genau dann hat er eigentlich keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz gegenüber dem User.
Die Rechtslage bei diesem Thema liegt in der Mehrzahl der Fälle eher so, dass man dem Betreiber einer Plattform
solange kein Verschulden oder Mitverschulden anlasten kann, wie er von dem Rechtsverstoß keine Kenntnis hat.
Danach muss man ihm Gelegenheit geben, den Rechtsverstoß innerhalb einer angemessenen Frist unwirksam zu machen.
Ausnahmen bilden hier ggf. Plattformen, deren Ausrichtung von vorne herein darauf ausgerichtet sind,
Rechtsverstöße zu befördern, zu unterstützen oder in Aussicht zu stellen.
Hier kann man im rechtlichen Sinne eine erhöhte Aufmerksamkeit des Betreibers einfordern bzw. voraussetzen.
Rechte Webpages oder aber auch Youtube wären hier zu nennen.
Forderungen stellen kann derzeit nur teutopress.
Um die Forderung auf den User überzuleiten, wird es sehr wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass Markus dessen
identitätsrelevanten Daten an teutopress weitergeben muss.
Dann haben die die Möglichkeit, ihre Forderung beim Verursacher einzutreiben.
Ich denke, nur in dem Fall, da Markus seitens eines Gerichts dazu verdonnert wird, die Rechnung zu begleichen,
kann er ggf. seinerseits versuchen, auf dem Rechtsweg Schadenersatzansprüche gegen den User geltend zu machen.
Da entzieht es sich aber meiner Kenntnis, wie erfolgreich solch ein Ansinnen sein wird.
Können Anwälte auf jeden Fall besser einschätzen.
Viele Grüße
Michael