Auflagen für Instrumente mit Palisander – dringende Registrierung empfohlen

nwngnm

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Also ich hab heute das als Antwort gekriegt :

Sehr geehrter Herr ***

auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz wurden verschiedene Baum-/Holzarten in den CITES Anhang II aufgenommen bzw. von Anhang III CITES in den Anhang II CITES hochgestuft.

Eine Auflistung der betroffenen Holzarten und weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutzes (BfN) unter folgendem Link http://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html finden.

Die Aufnahme der dort genannten Arten in den Anhang II CITES sowie die Änderungen der Fußnoten treten 90 Tage nach Ende der Vertragsstaatenkonferenz am 02.01.2017 völkerrechtlich in Kraft. Die Listung dieser Arten im Anhang B der VO(EG) 338/97 sowie die Änderungen der Fußnoten werden erst nach Veröffentlichung der geänderten Anhänge der VO(EG) 338/97 für die Europäische Union rechtswirksam.

Sofern Sie über Bestände von Holz der dort gelisteten Arten verfügen, sollten Sie diese bis spätestens 01.01.2017 bei uns registrieren. Hierfür sollte eine Auflistung der vorhandenen Artikel übersandt werden. Die Auflistung kann formlos, auch als Excel-Datei erstellt werden. Ein Vordruck hierfür existiert nicht.

Die Auflistung sollte so viele Angaben wie möglich enthalten, z.B.:

- eine genaue Beschreibung jedes einzelnen Gegenstandes (z.B. Gitarre, Marke, Typbezeichnung)

- ggf. Seriennummer, Artikelnummer bzw. sonstige Kennzeichnung

- eine Angabe darüber, welche Bestandteile des Artikels aus geschütztem Holz hergestellt sind (z.B. Griffbrett)

- eine Angabe zu dem hierfür verwendeten Holz (wissenschaftlicher Artname)

- bei Artikeln ohne Seriennummer sollte die Beschreibung eine Zuordnung zum entsprechenden Artikel ermöglichen. Die Auflistung sollte daher ergänzende Angaben, z.B. Größenmaße (Länge, Höhe, Breite) oder eventuell Fotos der Artikel enthalten.

- eine Angabe darüber, wann und von wem der Gegenstand erworben wurde. Sofern Erwerbsunterlagen vorhanden sind, fügen Sie diese bitte in Kopie bei.

Die Meldung kann per Post an das Regierungspräsidium *** oder per Mail an artenschutz@rpk.bwl.de übersandt werden.

Ein Informationsblatt des BfN mit Muster zur Buchführungspflicht ist beigefügt.

Beim Verkauf dieser Artikel innerhalb der EU sollte dem Erwerber ein Verkaufsbeleg ausgehändigt werden, damit dieser ggf. den legalen Erwerb nachweisen kann. Dieser Verkaufsbeleg sollte die o.g. Angaben und einen Hinweis enthalten, dass es sich um einen Artikel handelt, der vor Unterschutzstellung erworben wurde und beim Regierungspräsidium Karlsruhe ordnungsgemäß gemeldet ist. Mustervorlagen für Hinweistexte für künftige Rechnungen gibt es bisher nicht.

Für Verkäufe in Länder, die nicht der EU angehören, sind Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erforderlich. Vor der Beantragung der Ausfuhrgenehmigung müsste ggf. bei uns eine Vorlagebescheinigung beantragt werden. Die Ausstellung von Vorlagebescheinigungen ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem anteiligen Verkaufswert des geschützten Holzes.

Sofern Sie Artikel aus Ländern erwerben, die nicht der EU angehören, sind Einfuhrgenehmigungen des BfN erforderlich. Für Erwerbe innerhalb der EU benötigen Sie einen Herkunftsnachweis, z.B. die Kopie der Einfuhrgenehmigung oder einen sonstigen Herkunftsnachweis, aus dem hervorgeht, dass es sich um Altbestand handelt.

Für alle Fragen bezüglich Ein- und Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Telefon Nr. 0228/8491-0, www.bfn.de.

Mit freundlichen Grüßen

Regierungspräsidium ***
 

Andy

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Das ist doch mal eine vernünftige Aussage. Einzig den wissenschaftlichen Artname werd ich mir ggf. einfach erträumen... Bin leider kein Botaniker. ABer wie gesagt, ich hab einige mit Palisandergriffbrett. Zumindest wenn es keine Werbeversprechen waren und es dann doch nur "gebackenes" Ahorn ist ;)
 

j.p.

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Hier eine Ergänzung für "Nichtbotaniker". Aufbereitet mit Fotos vom Holz, auf der Webseite von "Vintage Guitar" :
http://www.rio-palisander.de/
 

Andy

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Haha, wenn ich mir die oberen und die unteren Bilder ansehe muss ich gestehen. ICH kann das nicht herausfinden. In Nürnberg gibt es ein Formular und scheinbar wird da auch gleich ein Gutachter mitbestellt. Über Kosten hab ich nichts gefunden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt ;)
 

j.p.

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In der Schweiz kostet das Zertifikat 50 SFR und muss alle 3 Jahre erneuert werden.
Tja, die Schweizer sind uns nicht nur bei der Schokolade voraus.:bounce:

Bin gerade dabei meine Gitarren aufzulisten. Schöner Nebeneffekt ist, daß der Finanzminister nun auch weiss wo evtl. noch was zu holen ist und einschlägige Kreise, sollten die mal "zufällig" in den Besitz einer solchen Aufstellung kommen, wissen auch gleich wo es sich lohnt mal gezielt nachzuschauen.

Wenn auf dem Alexanderplatz in Berlin jemand tot tritt, aber einen festen Wohnsitz hat, wird er nach dem Verhör auf freien Fuß gesetzt. Verkaufst Du ohne entsprechendes Zertifikat nach dem 1.1.2017 eine Gitarre, die Du vor 40 Jahren in gutem Glauben ehrlich erworben hast, bist Du ein Krimineller und wirst mit solchen Tätern gleichgesetzt. Mglw. ist das Strafmaß unterschiedlich. Aber vorbestraft ist vorbestraft.

Merkt hier einer was? Um Missverständnisse zu vermeiden - ich gehöre keiner Partei an und habe nichts gegen Artenschutz. Der sollte jedoch da anfangen, wo das Holz illegal geschlagen wird.

Sollte meine Anmerkung an dieser Stelle zu politisch sein, - einfach löschen.

Nachtrag: Hier kann man die Exel-Tabelle für die Liste runterladen :
http://www.vintage-guitar.de/themapalisander.html
 
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Andy

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Sollte meine Anmerkung an dieser Stelle zu politisch sein, - einfach löschen.
Ich bin da ganz bei dir und Regenwald abholzen für Zuckerrohr, Bio-Treibstoffe oder Sojaanbau für industrielle Tierhaltung ist dann schon ok. Da gibt es halt auch die passende Lobby ;)

Zurück zum Thema.
 
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nwngnm

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Gerade in einem anderen Gitarrenforum zu dem Thema gelesen :

"Bitte nicht mehr anrufen! Es sei denn, sie sind Händler oder Hersteller."
"In den letzten Tagen haben hier Hunderte von diesen E-Gitarristen angerufen..."
"Es gibt da diese komische Zeitung, die haben irgendwas geschrieben..."
"Wir werden jetzt hier nicht alle Instrumente im Privatbesitz registrieren."
"Melden sie sich wieder wenn sie die Gitarre wirklich verkaufen wollen, das geht auch nach dem 02.01.17."

Kurzzusammenfassung eines Telefonats mit der zuständigen Landesbehörde.
Atmosphäre war angenehm, routiniert, sachkundig.
 

j.p.

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Danke für die Info!
Ich glaube nur das, was ich schriftlich in den Händen halte und Das auch nur eingeschränkt, weil es Dank EU und Politik keine Rechtssicherheit mehr gibt. Welcher Bedienstete im öffentlichen Dienst wird sich im Bedarfsfall an ein solches Telefonat bzw. Zusicherung erinnern?
 

nwngnm

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Yep, wahrscheinlich wird das bei unserer förderalen Struktur sowieso von Landesbehörde zu Landesbehörde unterschiedlich gehandhabt.

Lösung ?

Einfach keine private Gitarre verkaufen. Wer das tut hat sowieso jede Daseinsberechtigung verloren.;)

(Ich mach nur Spaß)
 
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Andy

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Auf der anderen Seite sollte man sie wirklich in den Wahnsinn treiben, damit sie es bei nächsten mal anders lösen.
 

Solyth

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Moinsen,
hatte heut ein nettes Gespräch mit der Behörde in Hamburg.

Ihr habt ja auch schon viel zusammengetragen hier jetzt in Kürze:

Ja, das völkerrechtliche Abkommen bedarf noch der Umsetzung, aber die wird ggf rückwirkend erfolgen. (Wem´s nicht passt der kann ja klagen.....)

Besitzstandsschutz ist zum einen dadurch gewährleistet, dass man die Gitten behalten darf und sie zum anderen über eine Bescheinigung als Vorerwerbsware auch verkaufsfähig halten kann. Wer ganz sicher gehen will, muss die Gitten bis 31.12.2016 anmelden oder besser: Die Ausstellung einer Bescheinigung als Vorerwerbsware beantragen.

Ankündigungen wie "wir werden nicht von jedem Privaten registrieren" sind rechtlich unbeachtlich. Auf Antrag sind die Behörden verpflichtet. Wichtig ist, dass man den Zugang des Antrags bei der Behörde nachweisen kann. Bei E-mail nett Eingangsbestätigung mit Verlaufsprotokoll verlangen, wenn die nicht bis 29.12. eingeht, ein Schreiben in 2facher Ausfertigung mit Empfangsbekenntnis persönlich bei der Behörde abgeben und ein unterschriebenes Exemplar wieder mitnehmen. Einen Gebührentatbestand für die Anträge konnte ich nicht ausfindig machen (kann aber von Bundesland unterschiedlich sein).

Der Hinweis, der Verkauf oder die Beantragung sei auch nach dem 31.12.2016 noch möglich, ist rechtlich äußerst fragwürdig und begründet keine Sicherheit für den Einzelfall!!!!! Auf jeden Fall ist dafür die Vorlage einer Rechnung nötig, die das Instrument zweifelsfrei identifiziert. Was in diesm Kontext anerkannt wird, ist völlig offen.

Verlangt wird in HH für die Vorerwerbsregistrierung Typenbezeichnung, SerienNr. und Angabe der Palisanderteile.
Betroffen sind alle Arten von Palisander (auch Unterarten) damit ist m.E die Angabe der Art eine schikanöse, weil überflüssige Anforderung, der Hinweis, es handele sich bei den Hölzern nicht um Riopalisander müsste hinreichend sein. Hilfreich erscheint mir weiterhin der Hinweis, dass man Privatperson ist, keinen Handel mit den Gitten betreibt sondern nur dann und wann (zB für Neuanschaffungen) eine verkauft!

Abschließend: Wie nett auch immer Auskunft gegeben und ggf versichert wird, man wolle den Musikern ja nix böses, so etwas bietet im Ernstfall keinen Schutz!

Meine Meinung zu alledem möchte ich jetzt nicht äußern, nur so viel: hier sind politische Überzeugungstäter am Werk, die auf alle Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.....(na, Ihr wisst schon).
Es macht mich fassungslos, dass man für eine eigentlich gute Sache zu derartigen Methoden der Gängelei greift und durch Nichtinformation versucht, Fakten zu schaffen und Leute in bestimmter Hinsicht zu "enteignen"! - War selten so wütend!:smokin:
 

j.p.

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Zitat vonSolyth: War selten so wütend! Dem kann ich nur Zustimmen.:frusty:
 

Andy

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Danke für die Info. Bei dem Nürnberger Umweltamt wird dieses "einfache" Verfahren der Bescheinigung als Vorerwerbsware überhaupt nicht beschrieben, sondern der Vorgang für Erstellung einer 'EG-Bescheinigung.

Ich ruf dort auch mal an, werd dann nächste Woche mit einer Liste dort antanzen und einer Rechnung für die bei mir dafür entstandenen Aufwände :)

Hier wird dieses einfache Verfahren beschrieben und es wird auch zu einer Vorlage verlinkt:
http://www.musikmedia.de/musikbranche/informationsschreiben-zum-cites-artenschutzabkommen-der-branchenverbaende-somm-gdm-und-bdmh/
 

Andy

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Zitat vonSolyth: War selten so wütend! Dem kann ich nur Zustimmen.:frusty:
Ja, ich bin in etwa so "geladen" wie damals, als Cliff den Support für das IIer ab Q6 einstellen wollte.
 

Solyth

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Auf der anderen Seite sollte man sie wirklich in den Wahnsinn treiben, damit sie es bei nächsten mal anders lösen.
ii
Emotional bin ich voll bei Dir!:rock: Leider bringt das nix, weil man sich mit seinem Anliegen dann nur noch weiter der Schikane aussetzt.:frusty:
Hatte schon daran gedacht, einen Fall mit ner Billiggitarre durchzufechten-Konsequenz? Prozesskostenrisiko, reichlicher Zeitaufwand (die hätt ich lieber zum Spielen, wollte eigentlich mit den Valhallern nen Clip einspielen stattdessen recherchieren, Antrag für 22 Gitten stellen...naja, vielleicht im Januar) und noch dazu völlig ungewisser Ausgang. Perspektive: Alle Instanzen=bis 8 Jahre Beschäftigung und selbst wenn man sich durchsetzt, ist es in 90% der Fälle bis dahin gesellschaftliche Realität!:doh:

Nein, die Möglichkeit, mit den Mitteln des Rechts wirklich etwas zu bewegen, ist (nach der Erfahrung fast 30-jähriger Tätigkeit auf diesem Sektor) erschreckend gering. Zudem trifft man in aller Regel nur die unteren Dienstränge, die dann im Einzelfall etwas verbaselt haben sollen.....

Das eigentliche Problem geht viel tiefer, es gründet sich in dem Bewusstsein: "mein Ziel ist das einzig richtige, also kann ich mich über alles hinwegsetzen!" Aber da geraten wir in die Politik und ggf die Verdrossenheit damit-das möchte+werde ich meiner Musik+den Texten vorbehalten, hierhin gehört es nicht.:smokin:

(irgendwie fehlt mir grad ein anarchistischer outlaw-Smiley!)
 

j.p.

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Solyth

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Noch dazu für die Hamburger:
Ne Mail reicht offensichtlich völlig, die Sachbearbeitung ist nicht mehr besetzt (kommt erst im Januar wieder) aber man bekommt eine automatische Benachrichtigung in der Sache. Tip: Als Betreff in der Mail Antrag auf Vorerwerbsbescheinigung und Anzahl der Gitten eingeben. Mail+Antwort gut sichern.....das sollte genügen.:smokin:


edit: Möchte noch ergänzen, das so ein Service bei aller Unerfreulichkeit des Themas nicht selbstverständlich ist-Respekt!
 
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