nwngnm
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- Sep 29, 2012
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heute morgen, die Antwort vom Bundesamt für Naturschutz :
Sehr geehrter ***
Die Empfehlung, Altbestände bei den zuständigen Landesbehörde zu registrieren, zielt auf die Personen und Firmen, die mit solchen Instrumenten handeln. Die Privatpersonen stehen nicht im Fokus dieser Maßnahmen,
Privatpersonen, die Instrumente besitzen, die aus Holz der neu gelisteten Dalbergia-Arten oder aus Bubinga bestehen und die diese nur für sich selbst benutzen, sind von den Nachweispflichten ausgenommen. Eine Nachweispflicht würde erst eintreten, wenn solche Instrumente zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden sollen. Insofern ist es sinnvoll, Rechnung oder ähnliches, aus denen der Zeitpunkt der Anschaffung hervorgeht, aufzubewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
***
Sehr geehrter ***
Die Empfehlung, Altbestände bei den zuständigen Landesbehörde zu registrieren, zielt auf die Personen und Firmen, die mit solchen Instrumenten handeln. Die Privatpersonen stehen nicht im Fokus dieser Maßnahmen,
Privatpersonen, die Instrumente besitzen, die aus Holz der neu gelisteten Dalbergia-Arten oder aus Bubinga bestehen und die diese nur für sich selbst benutzen, sind von den Nachweispflichten ausgenommen. Eine Nachweispflicht würde erst eintreten, wenn solche Instrumente zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden sollen. Insofern ist es sinnvoll, Rechnung oder ähnliches, aus denen der Zeitpunkt der Anschaffung hervorgeht, aufzubewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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